Auf ein Wort!
Grußwort zur Projektwoche über Sterbebegleitung der Caritas in Hamm
Peter Steenpaß
Grußwort zur Projektwoche über Sterbebegleitung der Caritas in Hamm
20. Oktober 2009
Mit diesem Schreiben vom Anfang September, adressiert an den Vorstandsvorsitzenden der Caritas Hamm haben Sie mich eingeladen, persönliche Worte zum Auftakt ihrer Projektwoche zur Sterbebegleitung zu sprechen.
Und sie haben Recht: über dieses Thema kann man nicht als Vorsitzender, sondern nur ganz persönlich reden.
Deswegen scheue ich mich nicht vor ihnen allen ohne Einschränkung zu gestehen:
Ich persönlich habe Angst vor dem Sterben.
Meine bisherigen Erfahrungen mit Sterben und Tod begründen diese Angst: so hat der unerwartete Tod unseres 28-jährigen Sohnes vor immerhin schon fünf Jahren das Leben unserer Familie fundamental erschüttert und verändert.
Meine Erwartung an ihre Veranstaltung ist nun nicht, dass sie die vielen Rätsel und Fragezeichen am Ende eines jeden Lebens lösen oder entschleiern können.
Ich hoffe und wünsche aber, dass sie ganz vielen Menschen Mut machen,
einmal das Sterben der anderen auszuhalten und Halt zu geben,
aber auch sich dem unausweichlichen eigenen Tod zu stellen.
In diesem Sinn leisten sie eine wahrhaft caritative Arbeit im Sinne des Evangeliums:
Dort haben Menschen immer wieder die Erfahrung gemacht:
Du bist nicht verlassen,
sondern du kannst dich auch im Sterben auf die Caritas des Evangeliums verlassen.
90 Jahre Caritas in Hamm
Begrüßungsrede des Vorsitzenden Peter Steenpaß
06.06.2009
Willkommensgruß und Begrüßung: Vertreter der Kirchen, der Politik, der Ortsgemeinde: Vor allem die Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen
Der Caritasverband in Hamm ist 90 Jahre! Zweifellos ein Grund zum Feiern, aber wir feiern nicht uns selbst, sondern begehen dieses Fest in der Freude darüber, dass wir 90 Jahre erfolgreich Sozialarbeit in Hamm leisten konnten und auch als Ausdruck dafür, dass wir als Caritas trotz unserer 90 Jahre jung geblieben sind für die Probleme der Gegenwart.
Selbstverständlich leisten wir Sozialarbeit heute nicht mehr wie vor 90 Jahren:
Gerade das aber genau prägt die Caritas in Hamm:
Fachliches Können und Sozialkompetenz auf dem neuesten Stand geschieht bei uns im Einklang von Herz und Verstand für die Notleidenden.
Deswegen müssen wir uns nicht verstecken oder entschuldigen für unsere Arbeit, sondern haben uns heute auf den Marktplatz gewagt, um einem breiten Publikum zu zeigen, was wir können und wie wir das leisten.
Diese Professionalität mit Herz, das fachliche Können mit Herz leisten bei der Caritas in Hamm mehr als 500 hauptamtliche Mitarbeiter und vor allem die fast nicht zu zählenden Ehrenamtlichen, die bei der Caritas ihren Dienst verrichten. Die Caritas lebt von den vielen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, die ein offenes Herz und ein waches Auge haben für die Not der Nachbarn und der unmittelbaren Betroffenen in den Wechselfällen des Lebens. Ihnen allen sei an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön gesagt.
90 Jahre Erfahrung in der Sozialarbeit können wir vorzeigen und dabei hat sich immer wieder erwiesen: wir sind ein wirklich freier Sozialverband, weil wir nur dem Evangelium verpflichtet sind und ausschließlich von dort die Motivation für unsere Arbeit beziehen. Gerade deswegen sind wir in Hamm im ökumenischen Geist mit der Diakonie herzlich verbunden.
Das Selbstverständnis der Caritas in Hamm ist auch geprägt von dem Gedanken, dass wir nicht Ausputzer und Flickschuster für die Unfähigkeiten der Verantwortlichen in der Gesellschaft, in der Wirtschaft und in der Politik sind.
Die Caritas in Hamm, um es ganz deutlich zu sagen, dient nicht dazu, die Zukurzgekommenen der Gesellschaft durch milde Gaben ruhig zu stellen. Das können wir deswegen uns nicht leisten, weil wir sonst unserem eigentlichen Auftrag zur Befreiung des Menschen im Sinne des Evangeliums verleugnen würden.
Wer in Hamm Hunger hat, den speisen wir nicht mit wohlfeiler Gesellschaftskritik ab. Wen wir aber als Verursacher des Hungers ausmachen, der wird erfahren, dass mit der Caritas in Hamm nicht gut Kirschenessen ist!
Die Arbeit der Caritas in Hamm war und ist von zwei Elementen geprägt: nämlich unmittelbare Hilfe für die, die es heute und morgen notwendig haben, aber auch von dem Anspruch, die Missstände in unsere Gesellschaft anzuprangern und zu kritisieren.
Auch nach 90 Jahren erfolgreicher Tätigkeit ist nach meiner festen Überzeugung die Arbeit der Caritas in Hamm nicht überflüssig, sondern nötiger denn je.
In diesem Sinn wird sich die Caritas auch in den nächsten Jahren weiter als soziales Gewissen in unserer Stadt verstehen und in der Freiheit des Evangeliums am Aufbau einer humaneren Gesellschaft mitarbeiten.
Blamage für den Leiter der JVA Amberg
Was das Ansehen AkS schwer hätte schädigen können, hat sich als peinlicher Rohrkrepierer erwiesen:Der Leiter der JVA Amberg hat wegen einer Veröffentlichung im letzten Rundbrief des AkS über eine Meinungsäußerung eines Gefangenen ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Amberg und bei der Rechtsanwaltskammer Hamm gegen Rechtsanwalt Steenpaß eingeleitet.
Der Vorwurf lautete immerhin: Missbrauch von Verteidigerpost!
Was war geschehen? Ein Gefangener hatte unverlangt Informationen per Verteidigerpost zugesandt, die wegen einer Panne im Geschäftsablauf im AkS-Rundbrief veröffentlicht wurden.
Nach viel bürokratischem Aufwand wurden schließlich alle Verfahren eingestellt. Das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft sogar nach § 170 II StPO, was Insider als Freispruch erster Klasse bezeichnen.
Bleibt die Frage, warum der Leiter der JVA seine kostbare Zeit dafür verwendet und dazu noch den Behördenapparat der Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwaltskammer ans Laufen bringt, statt durch einen Griff zum Telefon die Angelegenheit aufzuklären.
Ob das Ganze ohne Hintergedanken geschah? Vielleicht freute man sich zu früh, den AkS wegen eines gesetzeswidrigen Verhaltens zu disqualifizieren.
Ein Vorschlag in Güte:
Der Leiter der JVA Amberg widmet statt solcher Aktionen seine ganze Kraft dem Resozialisierungsgebot des Strafvollzugsgesetzes, dem das Bundesverfassungsgericht Grundrechtscharakter zugebilligt hat!
Rechtsanwalt Peter Steenpaß, 59065 Hamm, Südstraße 5
Lohnt sich eine Rechtsbeschwerde für Gefangene?
Gelegentlich fühlen sich Gefangenen durch (allzu) kurze und knappe Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern, die häufig genug die Meinung der jeweiligen JVA bestätigen, in ihren Rechten verletzt.In einer Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm (1 Vollz (WS) 123/ 03) die Anforderungen an Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern in Strafvollzugssachen festgeschrieben, weil offenbar immer wieder völlig mangelhafte Beschlüsse den Gefangenen zugemutet werden.
Die folgenden, vom Oberlandesgericht festgelegten Kriterien sollte jeder Gefangene bei einer negativen Entscheidung der Strafvollstreckungskammer prüfen:
1.) Die Beschlüsse müssen den Sachverhalt ohne Verweisung auf andere Verfahren und Erkenntnisse aus früheren Verfahren vollständig wiedergeben. Dabei müssen sowohl der Vortrag des betroffenen Häftlings als auch die Ansicht der JVA so ausführlich dargestellt werden, dass die Richter der Beschwerdeinstanz nicht in anderen Akten blättern müssen, um sich ein zutreffendes Bild von der zu entscheidenden Angelegenheit zu machen. Vielfach werden die Argumente der klagenden Häftlinge unvollständig oder "geschönt" vorgetragen.
2.) Die Gründe für die Ermessensentscheidung der JVA müssen vollständig und vor allem nachvollziehbar dargestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine lebensfremden Argumente und an den Haaren herbei gezogen Überlegungen in die Beschlüsse Eingang finden.
3.) Die entscheidende Strafvollstreckungskammer darf keine eigenen Ermessensüberlegungen anstellen, sondern nur nachprüfen, ob das ausgeübte Ermessen im vertretbaren Rahmen (z.B. sachgerecht und nicht willkürlich) betätigt wurde.
Überprüft man nach diesen Kriterien des OLG gerichtliche Entscheidungen, so dürften viele Beschlüsse schon rein aus formalen Gründen rechtswidrig seien. Deswegen lohnt es sich gegebenenfalls Beschwerde einzulegen (durch einen Rechtsanwalt oder den Rechtspfleger des Amtsgerichts), wenngleich viele Beschlüsse nach Aufhebung durch das OLG von der zuständigen Kammer durch eine neue Entscheidung nur "wasserdicht" gemacht werden dürften, ohne dass der Gefangene sein eigentliches Ziel wirklich erreicht.
Gefangene haben (leider) nach dem Strafvollzugsgesetz fast keine Rechte, aber die verbleibenden geringen Möglichkeiten sollten ausgeschöpft werden, um im Einzelfall bei der Justiz und den Vollzugsbehörden einen sorgsameren Umgang mit den Gefangenen zu erreichen.
Rechtsanwalt Steenpaß, Südstraße 5,59065 Hamm
Buchbesprechung:
Ein Ratgeber - nicht nur für Gefangene!
Schon wenige Wochen nach dem Erscheinen ist das "Handbuch für die Strafvollstreckung und dem Strafvollzug" von Ulrich Kamann (ZAP-Verlag Recklinghausen, 2002, ISBN 3-89655-092-6 Preis 75 €) zu einem unverzichtbaren Werkzeug in der täglichen Praxis bei der Arbeit für Gefangene geworden.Der Autor, Mitbegründer des AkS 1993, hat seine eigene, langjährige Arbeit als Richter in einer Strafvollstreckungskammer aufgearbeitet und erweist sich als erfahrener Lotse durch das Gewirr der Vorschriften bei der Vollstreckung von Strafe.
Bei der Lektüre der 752 Textseiten besticht zunächst der unverstellte Blick auf den real existierenden Strafvollzug mit den begrenzten rechtlichen Möglichkeiten. Der Verfasser zaubert keine illusionäre Welt für Gefangene herbei, sondern bewegt sich durchgängig auf den Boden der Realitäten des Strafvollzugs, die man bedauern kann, in vielen Fällen dringend ändern muss, aber angesichts der politischen Großwetterlage noch lange Zeit geduldig wird ertragen müssen.
Dabei zieht sich der kritische Denkansatz des Autors wie ein roter Faden durch das gesamte Werk: immerhin hat Kamann bereits in seiner Dissertation "Gerichtlicher Rechtsschutz im Strafvollzug, 1991, überzeugend nachgewiesen, wie begrenzt die rechtsstaatlichen Möglichkeiten für Gefangene trotz der wohlklingenden Paragraphen im Strafvollzugsgesetz tatsächlich sind.
Das Handbuch ist gegliedert in zwei Teile: Strafvollstreckung und Strafvollzug: dies erleichtert dem Leser die schnelle Rechtsfindung. Die einzelnen Stichworte sind fundiert erläutert und ermöglichen dem Juristen durch Angabe zahlreicher Fundstellen die vertiefte Arbeit, ohne dabei in dem Nichtjuristen zu irritieren. Deswegen ist dieses Nachschlagewerk geeignet für jeden Gefangenen, Erfolg versprechende Anträge zu stellen oder lieber davon abzusehen, wenn die rechtliche Grundlage trotz des wünschenswerten Ziels nicht gegeben ist. Mit gekonnter Ironie empfiehlt der Verfasser den wenigen Rechtsanwälten, die in Strafvollzug tätig sind, in manchen Fällen lieber auf ihr Fingerspitzengefühl und ihre Verhandlungskunst gegenüber der JVA zu vertrauen als flammende, aber erfolglose Anträge zu stellen.
Dem exzellenten Werk ist eine weite Verbreitung zu wünschen.
Das Buch gehört in mehreren Exemplaren in alle Gefängnisbüchereien zur Ausleihe für Gefangene. Es ist zu hoffen, dass mutige Gefangene entsprechende Anträge beim Leiter der JVA stellen und gegebenenfalls den Klageweg beschreiten.
Denkbar wäre auch, dass sich AkS-Mitglieder als Sponsoren finden, damit der AkS dieses Standardwerk an Gefangene verschenken kann, was leider wegen der chronischen Finanznot des AkS ohne Spenden nicht möglich ist.
Rechtsanwalt Steenpaß
Südstraße 5
59065 Hamm
Hamm, Mai 2001
Vorwort
(Informationsbroschüre: Sexuelle Kindesmisshandlung der AG des Jugendamts der Stadt Hamm)
Die persönliche Begegnung mit einem Opfer sexueller Gewalt löst meistens eine Art Helfermentalität aus, bevor noch rational die ganze Dimension dieses menschlichen Elends erfasst ist. „Gut gemeint" allein kann sehr schnell bei der Vielschichtigkeit der Problematik sexueller Verirrungen zum Gegensatz von gut werden.Weder der Einzelkämpfer mit Weltverbesserungsmentalität noch das Team, in dem Verantwortung nur verlagert wird, können einen Ausweg aus der Lebenssackgasse weisen, in der Opfer sexueller Gewalt immer landen.
Seit März 98 führt der Arbeitskreis gegen sexuelle Gewalt beim Jugendamt der Stadt Hamm die verschiedenen Hilfsangebote für Opfer sexueller Gewalt in der Stadt Hamm regelmäßig an einen Tisch zusammen und vernetzt die VertreterInnen der einzelnen Organisationen miteinander.
Wichtige Erfahrung ist, dass die TeilnehmerInnen der Gesprächsrunden sich inzwischen auch persönlich gut kennen, was z.B. in dringenden Fällen den „kleinen Dienstweg" ermöglicht, ohne dabei die verschiedenen Zuständigkeiten zu überspielen. Alle TeilnehmerInnen des Gesprächskreises haben erfahren, dass die eigenen Möglichkeiten meist erst im Gedankenaustausch und mit Flankenschutz anderer Professionalitäten zur wirklichen Hilfe werden können.
Der vorliegende Info-Kalender soll einer breiten Fachöffentlichkeit als Zugang zu diesem Netzwerk von Angeboten bei der Aufarbeitung sexueller Gewalt dienen. Wunsch und Hoffnung ist dabei, dass mit dieser Info-Sammlung den Betroffenen eine neue Lebensperspektive nach der Phase tiefster menschlicher Entwürdigung gezeigt werden kann.
Rechtsanwalt Peter Steenpaß
Häufige Anfragen an den AkS:
Rechtsanwalt Steenpaß antwortet:Wiederaufnahme des Verfahrens
Zweifellos gibt es in unserem Justizsystem Fehlurteile und ungerechte Schuldsprüche. Diese Situation kann für die Betroffenen bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen in die menschliche Katastrophe führen!
Häufig werden dem AkS in Briefen mit glaubwürdigen Argumenten Lebensschicksale von Inhaftierten vorgetragen, die für ihre Person schwören würden, so es sie denn könnten in unserem Rechtssystem, nicht als Täter der Straftat, weswegen sie verurteilt sind, in Frage zu kommen.
Logisch richtig ergibt sich daraus die Bitte an den AkS, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu ermöglichen.
Leider muss in diesem Zusammenhang vor Illusionen gewarnt werden:
Da es sich beim Verfahren der Wiederaufnahme um ein Instrument handelt, mit dem rechtskräftige Urteile beseitigt werden sollen, hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür klar festgelegt.
Die Erfahrung zeigt, dass die Betroffenen die gesetzlichen Bestimmungen vielfach nicht kennen.
§ 359 der Strafprozessordnung regelt eindeutig:
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zu Ungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnisses oder abgegebenen Gutachtens einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlich falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlasst ist;
4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch eine anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit dem früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.
Praktisch wichtig ist für die meisten Verurteilten die Ziffer 5 des § 359 der Strafprozessordnung.
Der Wortlaut besagt eindeutig, dass nur neue (!!) Tatsachen und Beweismittel im Hinblick auf Freispruch oder der Anwendung eines milderen Strafgesetzes weiterhelfen können. Und genau diese Voraussetzungen sind in den meisten Fällen nicht gegeben. Deswegen scheitern die Hoffnungen der Inhaftierten auf eine Aufhebung ihres Urteils an den gesetzlichen Voraussetzungen. Es ist keineswegs so, wie viele Gefangene glauben, dass mit Hilfe eines "guten" Rechtsanwalts die Wiederaufnahme möglich wäre und sie sich mangels Finanzen diesen "guten" Rechtsanwalt nicht leisten können. Die gesetzlichen Voraussetzungen können auch von einem noch so "guten" Anwalt nicht herbeigezaubert werden. Damit soll keineswegs die Meinung vertreten werden, der Autor rate zum Rechtsverzicht oder zum vorschnellen Kleinbeigegeben!
Das Gegenteil ist richtig: der AkS ermutigt immer zum Kämpfen für die Rechte der Gefangenen. Allerdings müssen die Erwartungen einem realistischen Hintergrund haben. Und genau dieser realistische Hintergrund ist in den meisten Fällen der Wiederaufnahme eines Verfahrens nicht gegeben.
Es ist wie im richtigen Leben: Du brauchst nicht nur ein Ziel, sondern es muss auch einen vom Gesetz und der Gesellschaft akzeptierten Weg zu diesem Ziel geben! Leider!
Peter Steenpaß, Rechtsanwalt
Glosse
Ist der Rechtsstaat lästig?
Rechte von Gefangenen durchzusetzen ist nicht einfach und oft vergeblich. Viele Vorschriften im Strafvollzugsgesetz gleichen Vexierbildern : je nach Blickrichtung ist das Glas halb voll oder halb leer! Die Optik ist vorgegeben. Konkret: die JVA sitzt meist am längeren Hebel! Die Blickrichtung von Gericht und Knackis ist selten identisch.Den Vogel in diesem Zusammenhang hat eine bayrische Strafvollstreckungskammer abgeschossen: am 2.2.00 fanden die Richter einen Schreibverbot der JVA für Gefangene rechtens, weil ein schädlicher Einfluss durch den Schriftverkehr stattfinde. Dies wurde versucht zu belegen, indem man anführte, der Gefangene „betätige sich im aktiven Kampf gegen den Faschismus". Ist der Faschismus salonfähig?
Die Ausübung eines Klagerechts sei „dann unzulässig, wenn sie –objektiv- nur den Zweck haben kann die Justizvollzugsbehörde und das Gericht zu belästigen".
Man wundert sich nur noch: menschliche Kommunikation als Belästigung des Rechtsstaats?
Erst nach einer Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgerichts hat die gleiche Strafvollzugskammer den sagenhaften Beschluss aufgehoben (aufheben müssen?) und den Briefverkehr ermöglicht.
Was lernen wir daraus??
Gefangene haben keine Rechte, es sei denn, sie setzen sie mit Hilfe aller Instanzen durch!
Inhaftierte! Greift zur Feder und schreibt Eueren Frust von der Seele! Egal an wen: An den AkS, an die FreundInnen, an Angehörige, an gleichgesinnte Inhaftierte! Löchert die Gerichte, bis Euere Rechte anerkannt sind!
Geduldiger und neugieriger Briefempfänger ist nach wie vor:
Rechtsanwalt Peter Steenpaß, Südstraße 5, 59065 Hamm